CDVP-Satzung
Aus CDVP Oesterreich
Satzung der politischen Partei „Christdemokratische Volksabstimmungspartei“ Beschluss vom 01.01.2010
Männliche Bezeichnungen in dieser Satzung gelten sinngemäß gleichermaßen für Frauen. Die politische Partei führt den Namen „Christdemokratische Volksabstimmungspartei“ - kurz „CDVP“ - und hat seinen Sitz in Vandans im Montafon. Zu den Aufgaben der CDVP gehört die Mitwirkung an der politischen Willensbildung. Die zentralen Rechtsdokumente der CDVP sind diese Satzung und die Bundesparteiordnung, in welchen die grundlegenden Bestimmungen für die CDVP niedergeschrieben sind. Organe der CDVP sind der Präsident, Gremien auf verschiedenen Ebenen und die einzelnen Mitglieder ebendieser Gremien. Der Präsident und die - durch die Bundesparteiordnung - dazu ermächtigten Mitglieder von Gremien sind zur Vertretung nach außen befugt. Jedes Mitglied hat die Pflicht einen einmaligen Aufnahmebeitrag zu bezahlen und die Pflicht - für die Dauer der Mitgliedschaft - diese Satzung und die Bundesparteiordnung zu beachten. Jedes Mitglied hat das Recht im Rahmen der Bundesparteiordnung mitzuwirken und das Recht jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus der CDVP auszutreten.
Vandans, am 01.01.2010
Der Präsident: Helmut-Robert Bitschnau
